Gutachten
Die Baugenehmigung für eine Halle bedarf, je nach Nutzung, einiger Gutachten, Atteste und Bescheinigungen, um genehmigt bzw. später baurechtlich abgenommen zu werden. Dazu gehören insbesondere die Gutachten zum:
a. Schallschutz
b. Wärmeschutz
c. Brandschutz
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a. Schallschutzgutachten
Ein Schallschutzgutachten beschäftigt sich meist mit der Schallemission nach außen. Die Schalldämmung Ihrer Halle zu verbessern gehört zu einer der teuersten Maßnahmen, denn hierzu muss die Wahl der Baumaterialien Ihrer Halle besonders spezifisch untersucht werden. Oft ist es so, je besser die Schalldämmung, desto schwerer die Materialien, und umso schlechter meist der Wärmeschutz. Es gibt aber auch andere Lösungen, um den Schallschutz Ihrer Halle zu verbessern.
b. Wärmeschutznachweis
Wärmeschutz – hier wird meist der Energiebedarf für die Beheizung (und evtl. die Kühlung) Ihrer Halle berechnet. Das Ganze erfolgt unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien. So wird auch zwischen dem sommerlichen und dem winterlichen Wärmeschutz für Ihre Halle unterschieden. Thematisch verwandt ist auch der Feuchteschutz.
c. Brandschutzgutachten/-konzept
Der Brandschutz entscheidet oft, ob Ihre Halle überhaupt so gebaut werden kann, wie Sie es sich vorstellen. Zu groß, zu hoch, … es gibt viele Ausschlusskriterien, die Ihre Halle genehmigungsunfähig machen oder später durch teure Nachträge verteuern. Deshalb brauchen Sie bereits zur Baugenehmigung ein Brandschutzgutachten bzw. ein Brandschutzkonzept.
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Da wir auch auf diesem Feld eine hohe Kompetenz haben, können wir es bereits im Vorfeld beurteilen, die Planung in die richtige Richtung lenken und später Abstimmungen mit Brandschutzgutachtern und Prüfstellen führen. Am besten wickeln wir das Brandschutzgutachten für Sie ab, bis zur Genehmigungsfähigkeit Ihrer Halle.