Leichtbau
Eine ganz spezielle Richtung von Gutachten ist die Begutachtung Ihres Hallenbaus in dem Sinne, ob es sich um einen Leichtbau oder Massivbau im steuerrechtlichen Sinne handelt. Denn dies ist für die Finanzämter sehr wichtig – sie entscheiden dann, ob Sie Ihre Halle als Massivbau mit AfA in 33 Jahren, oder als ein Leichtbau bereits in 14 Jahren abschreiben können und so Ihren Gewinn (und Steuern) spürbar mindern.
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Dabei wird neben dem Tragwerk auch die bauliche Hülle untersucht und bewertet. Die Art des Tragwerkes ist ein der Kriterien für die Art der Abschreibung, hier ist zwischen vielen möglichen Systemen zu entscheiden. Die bauliche Hülle spiegelt weiter die Vorstellungen der Finanzbehörde über die Lebensdauer und so die Ausführungsart wider – als Leichtbau oder Massivbau. Erst wenn alles drei Aspekte untersucht und als Leichtbau im Sinne der Finanzbehörde bewertet sind, kann das Gutachten dies belegen. Danach ergibt sich eine Abschreibungsdauer (AfA) von 14 Jahren.
Ohne ein Leichtbaugutachten gibt es Unsicherheiten und Klärungsbedarf, ggf. auch rückwirkend. Ein fundiertes Gutachten eines Fachmanns bringt Ihnen gegenüber Ihrem Finanzamt die Sicherheit.