Planung
Wir können für Sie viele Stadien der Planung Ihres Hallenbaus übernehmen. Aber gehen wir der Reihe nach.
a. Entwurf
Nachdem die obige Beratung stattgefunden hat, entwickeln wir mit Ihnen ein Konzept für Ihre Halle. Das wäre die erste Phase, der Hallenentwurf.
Natürlich soll es für die tiefergehende Entwicklung neben uns durch einen geeigneten Architekten (w/m/d) betreut werden, der auch die baurechtlichen Fragen vor Ort klärt, sich mit Medien und der Regenentwässerung und vielen anderen Fragen auseinandersetzt und später die Unterlagen für einen Genehmigungsantrag mit uns gemeinsam vorbereitet. Das ist die Planungsphase 1-4 der HOAI für Ihre Gewerbehalle – vom Entwurf bis zur Genehmigungsplanung.
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b. Tragwerksplanung / Statik
Sobald die Baugenehmigung am Laufen ist, benötigen Sie eine geprüfte oder prüffähige Tragwerksplanung – sogenannte Statik. Diese besteht aus zwei Hauptbereichen: Tragwerksplanung der Halle ab Oberkante Fundament, und aus der Tragwerksplanung der Gründung (der Fundamente).
Die Tragwerksplanung des Hallentragwerkes kann als eine sogenannte „Stabstatik“ oder als eine „Anschlussstatik“ aufgestellt werden. In der Stabstatik sind die Haupttragglieder bemessen, Sie finden dort aber keine Angaben zu Anschlüssen und anderen Details. Erst die Anschlussstatik der Halle geht in solche Tiefe und ist eine bessere Grundlage der späteren Werkstattplanung (Ausführungsplanung). Denn diese Werkstattplanung ist i.d.R. kein Bestandteil der Tragwerksplanung (im Holz- oder Stahlbau).
Anders sieht es aus bei der Tragwerksplanung der Gründung; hier gehört neben der Statik die Ausführungsplanung der Fundamente – also der Schal- und Bewehrungsplan – dazu.
Beide dieser Planungen – die Statik der Halle mit dem Fundamentplan – können wir für Sie erledigen. Kostenbewusst, damit die Halle nicht zu schwer ist. Denn das Tragwerk kostet Geld, je schwerer, desto teurer ist dann Ihre Halle.
Für die Baufreigabe muss die Tragwerksplanung geprüft werden, der Baubehörde muss ein Prüfbericht vorliegen. In einigen Fällen wird die Prüfung über die Baubehörde organisiert, in einigen kann man den Prüfingenieur selber vorschlagen, in einigen Bundesländern genügt eine privatrechtliche Prüfung. Die Kosten sind weitestgehend vergleichbar.
Eine Befreiung von der Prüfpflicht aufgrund der Erklärung des Tragwerksplaners funktioniert i.d.R. nicht, weil einige der Punkte nicht ausreichend befreiend beantwortet werden können.
c. Genehmigungsplanung
Der Bau einer Halle bedarf in der Regel einer Baugenehmigung durch die Baubehörde / das Bauamt. In einigen Fällen läuft es über das BImSch-Verfahren oder die Bauanzeige.
Für die Baugenehmigung bedarf es eines Antrages, in dem die Baumaßnahme beschrieben ist, die Flächen, der umbaute Raum, diverse Abstände und die Arbeitsplätze beschrieben sind, aber auch die zum Bau vorgesehenen Materialien, die Regenentwässerung, die Grünanlagen und vieles mehr.
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Diesem Antrag müssen einige Fachplanungen und Gutachten zugrunde liegen, wie z. B. der Wärmeschutznachweis, das Brandschutzgutachten, evtl. ein Schallschutzgutachten, und die Tragwerksplanung.
d. Ausführungsplanung
Die Werkstattplanung (Ausführungsplanung) kommt meist erst nach der Prüfung der Tragwerksplanung und der Erteilung der Baugenehmigung, um noch auf Änderungen reagieren zu können, die sich im Rahmen der Baugenehmigung ergaben.